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Einspeisevergütung Photovoltaik 2026: Sätze und EEG 2027
Für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 nennt die Bundesnetzagentur 7,70 Cent je kWh bis 10 kW bei Teileinspeisung und 6,66 Cent für den Anteil bis 40 kW. Bei Volleinspeisung gelten höhere Sätze. Das EEG 2027, das neue kleine Dachanlagen betreffen soll, war Anfang Oktober 2026 erst ein Entwurf.
Aktuelle Sätze im Überblick
Die Zahlen, die der Ratgeber Einspeisevergütung und die Kostenübersicht wiedergeben, stammen von der Bundesnetzagentur:
| Anlagenanteil | Satz (Teileinspeisung, Inbetriebnahme 1.8.–31.12.2026) |
|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 Cent je kWh |
| Anteil bis 40 kW | 6,66 Cent je kWh |
| Volleinspeisung (bis 10 kWp) | bis zu 12,22 Cent je kWh (laut Ratgeber) |
Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht der Kauf oder die Bestellung. Der Satz gilt für die Förderdauer; die Dauer und die genaue Ausgestaltung stehen im Gesetz, das Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur finden. Der Wert ändert sich halbjährlich, wenn der Gesetzgeber eine Degression vorsieht.
Einspeisung gegen Eigenverbrauch
Wirtschaftlich entscheidend ist der Vergleich mit dem Netzstrompreis. Der Ratgeber nennt Haushaltsstrom mit 37,0 Cent je kWh (BDEW-Strompreisanalyse 2026, Stand 21. August 2026) und Stromgestehungskosten für selbst erzeugten Solarstrom von 10 bis 15 Cent je kWh (Verbraucherzentrale), das Fraunhofer ISE nennt 6 bis 14 Cent. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart also mehr, als dieselbe Kilowattstunde bei Einspeisung bringt.
Kernaussage: Die Einspeisevergütung ist ein Zusatzerlös, kein Geschäftsmodell. Die Rechnung trägt der Eigenverbrauch; Größe und Speicher sollten darauf ausgelegt sein.
Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauch laut Fraunhofer ISE bei 20 bis 40 Prozent. Mit Speicher steigt er bei einem Vierpersonenhaushalt mit 5 kWp laut Verbraucherzentrale von etwa 20 bis 30 auf 50 bis 60 Prozent. Wie viel Speicher sinnvoll ist, erklärt Stromspeicher richtig dimensionieren.
Einspeisebegrenzung und Steuerbarkeit
Nach § 9 Abs. 2 EEG müssen Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut und die Steuerbarkeit geprüft ist. Bei 10 kWp sind das 6 kW. Für die Messtechnik gilt ab 7 kW ein intelligentes Messsystem; bei 7 bis 15 kW darf der Messstellenbetrieb höchstens 130 Euro brutto im Jahr kosten, davon höchstens 50 Euro für den Anschlussnutzer. Das beeinflusst die Rechnung bei größeren Anlagen, etwa 15 kWp mit Speicher.
Der Entwurf des EEG 2027
Die geplante Novelle betrifft vor allem neue kleine Dachanlagen. Die Darstellungen auf solaranlagekaufen.com stützen sich auf Berichte von pv magazine, Bundestag und anderen; sie unterscheiden sich in Details. Gemeinsam ist ihnen:
- Es handelt sich um einen Entwurf, den das Kabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat; er ist noch nicht verabschiedet.
- Die erste Lesung im Bundestag fand am 24. September 2026 statt, eine Anhörung war für den 5. Oktober 2026 angesetzt.
- Die feste Vergütung für neue kleine Dachanlagen soll sich ändern. Die Quellen nennen eine befristete oder entfallende Festvergütung und eine Pflicht zur Direktvermarktung.
- Auch eine Begrenzung der Einspeisung ist vorgesehen, deren Höhe und Reichweite der Bundesrat kritisiert hat.
- Die EU-Beihilfegenehmigung für das bisherige EEG endet laut Ratgeber am 31. Dezember 2026.
Weil die Details uneinheitlich beschrieben werden, nennen wir keine verbindlichen Zahlen. Der Gesetzgebungsprozess kann Änderungen bringen. Verfolgen Sie den Stand beim Bundestag und bei der Bundesnetzagentur.
Was das für Käufer bedeutet
- Inbetriebnahmezeitpunkt beachten. Die Vergütungshöhe richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme. Verzögerungen durch Lieferung oder Netzbetreiber sind möglich; planen Sie realistisch.
- Nicht auf die Vergütung bauen. Rechnen Sie ein Szenario ohne oder mit geringer Vergütung durch.
- Eigenverbrauch stärken. Größe, Speicher, Verbraucher (Wärmepumpe, E-Auto) so planen, dass viel Strom selbst genutzt wird.
- Direktvermarktung verstehen. Falls sie verpflichtend wird, entstehen Kosten und Aufgaben, die Sie vorher klären sollten.
- Anmeldung termingerecht. Netzanschlussbegehren früh stellen und Registrierung im Marktstammdatenregister einhalten (Anleitung).
Beispielrechnung mit Annahmen
Ein Haushalt mit 5.000 kWh Verbrauch und einer 8-kWp-Anlage erzeugt rechnerisch rund 7.200 kWh (900 kWh je kWp). Annahme: 40 Prozent Eigenverbrauch, 60 Prozent Einspeisung. Dann würden 2.880 kWh selbst genutzt und 4.320 kWh eingespeist. Bei 37,0 Cent Netzstrom spart der Eigenverbrauch rechnerisch etwa 1.066 Euro; die Einspeisung brächte bei 7,70 Cent etwa 333 Euro. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel mit festen Annahmen, keine Prognose; Strompreise, Ertrag und Verbrauch variieren. Mit dem PV-Rechner können Sie eigene Werte einsetzen.
Wie hoch die Erträge der Anlage in Ihrer Lage tatsächlich ausfallen, hängt von Ausrichtung und Verschattung ab. Die Kosten für die Anlage beschreibt Photovoltaik Komplettanlage Kosten; Komplettsets finden Sie in der Übersicht PV-Komplettanlagen mit Speicher. Alle Angaben: Stand Oktober 2026; prüfen Sie aktuelle Sätze direkt bei der Bundesnetzagentur.
Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung?
Die Wahl der Einspeiseart beeinflusst die Vergütung. Bei Überschusseinspeisung (Teileinspeisung) nutzen Sie den Strom selbst und speisen nur den Rest ein. Bei Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür gilt ein höherer Satz; der Ratgeber nennt bis zu 12,22 Cent je kWh für Anlagen bis 10 kWp bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026. Volleinspeisung lohnt sich nur selten für Wohnhäuser, weil der Strom dann im Haus gekauft werden muss, zu 37,0 Cent je kWh. Sie kann bei Dächern ohne Verbrauch in der Nähe, etwa bei Nebengebäuden, eine Rolle spielen. Ein Wechsel zwischen den Einspeisearten ist möglich, muss aber rechtzeitig dem Netzbetreiber gemeldet werden; einen Hinweis zu Fristen und möglichen Zahlungen finden Sie im Beitrag zur Anmeldung.
Steuer auf Einspeiseerlöse
Einnahmen aus Gebäudeanlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind laut Ratgeber einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem). Eine private Anlage auf dem Einfamilienhaus erfordert nach Verbraucherzentrale keine Gewerbeanmeldung. Wie das im Einzelfall aussieht, etwa bei Vermietung, klärt der Steuerberater.
Was Sie jetzt prüfen sollten
Wer in den nächsten Wochen kauft, sollte drei Fragen klären: Wann ist die Inbetriebnahme realistisch, welcher Vergütungssatz gilt dann, und wie wirkt sich eine mögliche Gesetzesänderung auf die Planung aus? Dazu gehört ein ehrlicher Blick auf den Zeitplan, denn zwischen Auftrag, Netzanschlussbegehren, Montage und Zählerwechsel vergehen häufig Wochen. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb einen Terminplan geben und fragen Sie, ob bei Verzögerungen andere Konditionen gelten. Im Preisvergleich der Komplettanlagen können Sie zudem nach Lieferzeit filtern (bis 3, 7 oder 14 Werktage); die Lieferzeit ist aber nur ein Teil der Zeit bis zur Inbetriebnahme.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Inbetriebnahmen vom 1. August bis 31. Dezember 2026 nennt die Bundesnetzagentur 7,70 Cent je kWh bis 10 kW und 6,66 Cent für den Anteil bis 40 kW (Teileinspeisung).
Gibt es bei Volleinspeisung mehr?
Der Ratgeber nennt bis zu 12,22 Cent je kWh bei Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kWp bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026.
Ist das EEG 2027 schon beschlossen?
Nein, laut Stand Anfang Oktober 2026 handelt es sich um einen Entwurf. Die Quellen auf solaranlagekaufen.com beschreiben die geplanten Details leicht unterschiedlich.
Lohnt sich Eigenverbrauch mehr als Einspeisung?
In der Regel ja: Netzstrom kostet 37,0 Cent je kWh (BDEW), selbst erzeugter Solarstrom nach Verbraucherzentrale 10 bis 15 Cent, die Einspeisevergütung 7,70 Cent.
Quellen
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung und Fördersätze – https://www.bundesnetzagentur.de
- Bundesministerium der Justiz – § 9 EEG – https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__9.html
- solaranlagekaufen.com – Einspeisevergütung – https://solaranlagekaufen.com/ratgeber/einspeiseverguetung