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Photovoltaik Mehrwertsteuer 0 Prozent: Was gilt seit 2023

Redaktion · Aktualisiert 2026-10-14 · 5 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern auf oder nahe Wohngebäuden der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG), bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister. Privatkäufer zahlen auf Rechnungen damit effektiv keine Umsatzsteuer; wichtig ist, dass die Rechnung 0 Prozent korrekt ausweist.

Was der Nullsteuersatz bedeutet

Der Nullsteuersatz ist kein Wegfall der Steuerpflicht, sondern ein Steuersatz von null Prozent. Für Käufer heißt das: Der Nettopreis ist der Zahlbetrag, auch wenn der Händler grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig bleibt. Er kann daher die Vorsteuer aus seinem Einkauf weiter geltend machen, was bei einer reinen Steuerbefreiung nicht der Fall wäre. Für Privatpersonen vereinfacht das den Kauf erheblich: Es ist kein Antrag und keine Kleinunternehmer-Entscheidung nötig. Die Rechtsgrundlage finden Sie in § 12 UStG.

Kernaussage: Der Nullsteuersatz gilt unabhängig davon, ob Sie als Privatperson kaufen oder als Betreiber, solange die Voraussetzungen zu Anlage und Ort erfüllt sind. Prüfen Sie die Rechnung auf den ausgewiesenen Steuersatz.

Voraussetzungen im Überblick

Kriterium Regel laut Ratgeber
Leistungsgrenze bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister
Ort auf oder in der Nähe von Wohngebäuden (Gebäude, Dach, Grundstück)
Erfasste Gegenstände Module, wesentliche Komponenten, Speicher
Gerüst, Befestigung, Zählerschrank-Erweiterung laut BMF-Schreiben vom 30.11.2023 erfasst
Wallboxen nicht erfasst
Zeitpunkt Lieferung/Leistung ab 1. Januar 2023

Die Leistungsgrenze bezieht sich auf die im Marktstammdatenregister eingetragene Bruttoleistung. Diese Angabe ist laut Ratgeber zur Anmeldung auch steuerlich relevant, weil sie für Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung maßgeblich ist. Tragen Sie sie daher sorgfältig ein (Anmeldung).

Welche Komponenten zählen

Zu den wesentlichen Komponenten gehören Module, Wechselrichter, Speicher sowie Befestigung, Kabel und Zubehör, soweit sie zur Anlage gehören. Nach dem Ratgeber gelten Speicher ab 5 kWh nutzbarer Kapazität für den Nullsteuersatz als erfasst; das stützt sich laut Darstellung auf das Bundesfinanzministerium. Für kleinere Speicher klären Sie die Einordnung mit dem Verkäufer oder dem Steuerberater, damit die Rechnung stimmt.

Nicht erfasst sind Wallboxen. Wer mit der Anlage eine Wallbox kauft, sollte sie getrennt aufführen lassen, damit Steuersatz und Betrag eindeutig zuzuordnen sind. Ein Komplettset mit Wallbox in einem Posten kann zu falscher Berechnung führen.

Was Sie auf der Rechnung prüfen

  1. Steuersatz: Ausgewiesen sein sollten 0 Prozent; eine Rechnung mit 19 Prozent sollten Sie hinterfragen.
  2. Leistung: Die Gesamtleistung sollte 30 kWp nicht übersteigen.
  3. Leistungsumfang: Aufgeführt sein sollten Module, Wechselrichter, Speicher, Montage und Zubehör.
  4. Ort der Leistung: Anlage auf oder nahe einem Wohngebäude.
  5. Wallbox getrennt: Mit dem regulären Satz.
  6. Händlerangaben: Name, Steuernummer oder USt-IdNr.

Kommt es später zu einer Betriebsprüfung oder zu Rückfragen des Finanzamts, hilft eine saubere Rechnung. Bei Unklarheiten ist der Steuerberater die richtige Anlaufstelle; dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.

Besonderheiten bei Komplettsets

Viele Online-Händler weisen Preise inklusive Mehrwertsteuer aus; auf der Seite PV-Komplettanlagen mit Speicher sind laut Fußzeile die Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben, Versand kommt je nach Shop dazu. Bei PV-Sets mit Nullsteuersatz sind Brutto und Netto identisch. Weicht der ausgewiesene Preis ab, kann das daran liegen, dass der Händler Komponenten mitliefert, für die der Nullsteuersatz nicht gilt, etwa eine Wallbox oder ein Fremdprodukt. Fragen Sie nach.

Bei Balkonkraftwerken gilt dieselbe Regelung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Grenzen für Steckersolargeräte (800 VA Wechselrichterleistung, 2.000 W Modulleistung) betreffen dagegen das Netzrecht, nicht die Umsatzsteuer.

Einkommensteuer und Gewerbe

Neben der Umsatzsteuer gibt es eine steuerliche Entlastung bei der Einkommensteuer: Einnahmen aus Gebäudeanlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind laut Ratgeber einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem). Eine private Anlage auf dem Einfamilienhaus erfordert laut Verbraucherzentrale keine Gewerbeanmeldung. Wie Sie das im Einzelfall behandeln, klärt der Steuerberater. Die Einkommensteuerbefreiung betrifft die Einnahmen aus Einspeisung, die Entwicklung der Vergütung beschreibt Einspeisevergütung Photovoltaik 2026.

Auswirkungen auf Ihre Kostenrechnung

Für die Kalkulation heißt das: Planen Sie mit Netto-Preisen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Vergleiche mit älteren Angeboten oder Zahlen aus dem Jahr 2022 sind nur eingeschränkt sinnvoll, weil damals 19 Prozent anfielen. Auch Mittelwerte wie die der Verbraucherzentrale NRW sind auf Angebote aus 2025 und 2026 bezogen. Die Kostenübersicht Photovoltaik Komplettanlage Kosten enthält die aktuellen Zahlen. Mehr zu steuerlichen Fragen bietet der Ratgeber PV-Steuer auf solaranlagekaufen.com und die offizielle FAQ des Bundesfinanzministeriums.

Was sich ändern könnte

Gesetzliche Regeln können sich ändern. Aktuell gelten die genannten Regeln; ob und wie sie sich ändern, hängt vom Gesetzgeber ab. Bei der geplanten EEG-Novelle geht es um Vergütung und Einspeisung, nicht um den Umsatzsteuersatz. Prüfen Sie vor dem Kauf den aktuellen Stand bei einer offiziellen Stelle. Alle Angaben: Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.

Praxisfälle

Nachrüstung eines Speichers. Wer eine bestehende Anlage um einen Speicher erweitert, kann den Nullsteuersatz nutzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Ratgeber nennt Speicher ab 5 kWh nutzbarer Kapazität. Lassen Sie sich die Kapazität auf der Rechnung ausweisen.

Anlage auf dem Carport oder Gartenhaus. Der Nullsteuersatz bezieht sich auf Anlagen auf oder nahe Wohngebäuden. Ob ein Nebengebäude dazu zählt, hängt vom Einzelfall ab; fragen Sie im Zweifel beim Finanzamt oder Steuerberater nach, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Gewerbliche Gebäude. Die Regel knüpft an Wohngebäude und nahe Flächen an. Für Gewerbedächer gelten andere Voraussetzungen, die dieser Beitrag nicht behandelt.

Händler im Ausland. Wer im EU-Ausland einkauft, sollte mit Versand, Zoll und Steuerfragen rechnen. Dafür gelten andere Regeln als bei einer Rechnung eines deutschen Händlers; bei Komplettsets im deutschen Preisvergleich ist das in der Regel kein Thema.

Häufige Missverständnisse

  • “Keine Steuer, also keine Rechnung nötig.” Doch: Die Rechnung dokumentiert den Satz und die Anlagengröße.
  • “Gilt für alles rund ums Haus.” Nein, Wallboxen sind laut Ratgeber nicht erfasst.
  • “Gilt nur für Neubauten.” Der Nullsteuersatz gilt für Wohngebäude allgemein, auch für Bestandsgebäude, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • “Wer größer baut, zahlt rückwirkend.” Die Grenze von 30 kWp bezieht sich auf die Anlage laut Marktstammdatenregister; Details zu Erweiterungen sollten Sie vor dem Kauf klären.

Das Gesamtbild der Anschaffungskosten gibt die Seite PV-Komplettanlagen mit Speicher, deren Preise inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen sind; bei Sets, für die der Nullsteuersatz gilt, entspricht das dem Nettopreis. Sie sollten dennoch in jedem Angebot prüfen, ob die Positionen korrekt zugeordnet wurden.

Häufige Fragen

Gilt der Nullsteuersatz für Komplettanlagen?

Ja, für Lieferung und Installation von Modulen, wesentlichen Komponenten und Speichern auf oder nahe Wohngebäuden, bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister (§ 12 Abs. 3 UStG).

Sind Wallboxen von der Mehrwertsteuerbefreiung erfasst?

Nach Darstellung des Ratgebers zum BMF-Schreiben vom 30. November 2023 nicht.

Gilt der Nullsteuersatz auch für Speicher?

Ja. Speicher ab 5 kWh nutzbarer Kapazität gelten laut Bundesfinanzministerium als erfasst, wie der Ratgeber darstellt.

Was ist mit Gerüst und Zählerschrank?

Laut BMF-Schreiben vom 30. November 2023 fallen Gerüst, Befestigung und Zählerschrank-Erweiterung unter den Nullsteuersatz, soweit sie zur Anlage gehören.

Quellen